In der Türkei muss jede Gesundheitseinrichtung und jeder Vermittler, der internationale Gesundheitstouristen betreut, ein Zertifikat für internationalen Gesundheitstourismus besitzen (Uluslararası Sağlık Turizmi Yetki Belgesi). Für Einrichtungen stellt es das Gesundheitsministerium aus, für Vermittler USHAŞ, die internationale Gesundheitsdienstleistungsgesellschaft des Ministeriums. Grundlage ist eine Verordnung, die am 26. April 2025 im Amtsblatt (Resmî Gazete Nr. 32882) erschienen ist und die Verordnung von 2017 ersetzt hat. Prüfen Sie einen Partner so: Zertifikatsnummer und -datum schriftlich anfordern, den exakten Firmennamen in den veröffentlichten Listen des Ministeriums oder in der HealthTürkiye-Vermittlerliste suchen und das Zertifikat in den Vertrag schreiben.
Aktualisiert: 2026-10-17 · Lesezeit: 17 Min. · Ratgeber
Wenn eine Agentur aus Deutschland, Österreich oder der Schweiz einen Patienten in die Türkei vermittelt, unterschreibt dieser bei einer Klinik, die die Agentur meist nie selbst auditiert hat. Von allem, was eine Klinik über sich sagt – Erfolgsquoten, Lebensläufe der Operateure, Vorher-nachher-Bilder –, lässt sich genau eine Aussage in fünf Minuten gegen ein staatliches Register prüfen: ob sie für den internationalen Gesundheitstourismus überhaupt zugelassen ist. Dieser Ratgeber erklärt dieses Register. Er zeigt, was das Zertifikat ist, wer es ausstellt und was es belegt und was nicht. Außerdem: wie Sie es prüfen und was in Ihren Vertrag gehört.
Er richtet sich an Vermittlungsagenturen, Patientenberater und Versicherer außerhalb der Türkei – und an türkische Anbieter, die von ihnen gefunden werden wollen. Agenturen lernen auf Health onMESSE zugelassene türkische Anbieter in geplanten Videogesprächen kennen; für Agenturen ist die Teilnahme kostenlos.
Das Zertifikat für internationalen Gesundheitstourismus ist die Erlaubnis, mit der eine türkische Gesundheitseinrichtung oder ein Vermittler Menschen betreuen darf, die zur Behandlung in die Türkei reisen. Es kommt zur gewöhnlichen Betriebserlaubnis hinzu: Ein Krankenhaus kann für die Behandlung von Einwohnern voll zugelassen sein und trotzdem keine Gesundheitstouristen behandeln dürfen. Artikel 5 Absatz 1 der Verordnung ist eindeutig: Wer im internationalen Gesundheitstourismus tätig ist, muss das Zertifikat besitzen.
Maßgeblich ist die Verordnung über den internationalen Gesundheitstourismus und die Gesundheit von Touristen, veröffentlicht im türkischen Amtsblatt (Resmî Gazete) am 26. April 2025, Ausgabe 32882, und am selben Tag in Kraft getreten. Artikel 17 hob die Vorgängerverordnung vom 13. Juli 2017 auf. Viele Ratgeber im Netz beschreiben noch die Regeln von 2017 – etwa, dass jeder Vermittler ein Reisebüro der Gruppe A sein musste. Nach der Fassung von 2025 kann jede zertifizierte juristische Person Vermittler sein. Unterkunft, Transport und Transfers muss sie über ein lizenziertes Reisebüro abwickeln, sofern sie nicht selbst eines ist.
Die Verordnung von 2025 gab bestehenden Inhabern sechs Monate zur Anpassung; danach sollten nicht angepasste Zertifikate widerrufen werden. Für eine Komplikationsversicherung für chirurgische und interventionelle Eingriffe im OP-Bereich setzte sie eine Frist bis 31. Dezember 2025. Der türkische Staatsrat (Danıştay) setzte diese Pflicht am 25. Dezember 2025 außer Vollzug und hob die Aussetzung am 21. Mai 2026 wieder auf; die Pflicht gilt also wieder, während die Nichtigkeitsklage weiterläuft. Und bis 31. Dezember 2026 – gut zwei Monate nach der letzten Prüfung dieser Seite – verlangt sie eine TÜSKA-Akkreditierung oder ein Zertifikat des Ministeriums. Eine Liste, die Sie letztes Jahr heruntergeladen haben, zeigt also nicht zuverlässig, wer heute zugelassen ist.
Die Anlagen der Verordnung veröffentlichen zwei Muster. Die Fassung für Gesundheitseinrichtungen (Anlage EK-3/A) trägt im Kopf das Gesundheitsministerium, Generaldirektion für Gesundheitsdienste, dazu die Zeichen von HealthTürkiye und USHAŞ. Sie erklärt auf Türkisch und Englisch, dass die Einrichtung nach der Verordnung im internationalen Gesundheitstourismus tätig sein darf. Sie nennt Datum und Nummer des Zertifikats und ist im Auftrag des Ministers vom Generaldirektor für Gesundheitsdienste unterzeichnet; ein Ablaufdatum sieht das Muster nicht vor. Die Fassung für Vermittler (Anlage EK-3/B) stellt USHAŞ unter der Marke HealthTürkiye aus. Sie verweist auf die Verordnung und auf den Zusatzartikel 2 des Dekrets mit Gesetzeskraft Nr. 663. Sie enthält Zertifikatsnummer, Ausstellungsdatum, ein Feld für die Gültigkeitsdauer und einen QR-Code und ist von Generaldirektor und Vorstandsvorsitzendem von USHAŞ unterzeichnet. Lesen Sie jedes Zertifikat in dieser Reihenfolge: wer hat es ausgestellt, für wen, auf welcher Rechtsgrundlage, unter welcher Nummer und welchem Datum, bis wann, und wer hat unterschrieben.
Die Verordnung teilt den Markt in zwei Rollen und lässt jede von einer anderen Stelle zulassen. Die entscheidende Frage zu jedem türkischen Partner lautet: Behandelt er Patienten oder organisiert er ihre Reise? Viele Gruppen tun beides – dann braucht jede juristische Person ihr eigenes Zertifikat.
Eine Gesundheitseinrichtung – ein staatliches, universitäres oder privates Krankenhaus, ein medizinisches Zentrum, eine Arztpraxis, ein Labor, eine Zahnklinik oder eine andere zugelassene Einrichtung – erhält ihr Zertifikat vom Gesundheitsministerium. Sie stellt den Antrag über die Plattform EKİP, die Provinz- oder Bezirksgesundheitsdirektion prüft die Unterlagen und besichtigt vor Ort, das Ministerium stellt aus. Zugelassene Einrichtungen stehen in vier PDF-Listen der Abteilung für Gesundheitstourismus: Krankenhäuser, medizinische Zentren, Arztpraxen und sonstige Einrichtungen. Ein Vermittler – ein Unternehmen, das internationale Patienten berät und Einrichtung, Unterkunft, Transport und Transfers organisiert – erhält sein Zertifikat von USHAŞ, das ihn auch prüft. Zugelassene Vermittler stehen auf dem HealthTürkiye-Portal. Eine Gruppe mit Krankenhaus und eigener Patientenkoordination braucht für jede Gesellschaft ein Zertifikat, und jede weitere Vermittlerfiliale ein eigenes.
Ein Zertifikat ist eine Untergrenze, keine Empfehlung. Es zeigt, dass eine Behörde die Organisation geprüft hat und diese bestimmte Pflichten übernommen hat. Es sagt nichts darüber, ob ein bestimmter Chirurg gut ist, ob ein Preis fair ist oder ob das Zertifikat am Abflugtag Ihres Patienten noch gilt.
Das Zertifikat belegt, dass der Inhaber einen festgelegten Unterlagensatz eingereicht und eine Vor-Ort-Prüfung bestanden hat. Außerdem hat er die Pflichten der Verordnung übernommen: eine Abteilung für internationale Patienten mit fremdsprachigem Personal, eine im Portal hinterlegte verantwortliche Person je Patient und aufgeschlüsselte Rechnungen mit kostenlosen Kopien von Befunden und Rezepten. Hinzu kommen die Preisregeln des Ministeriums, ein Beschwerdeverfahren, die Haftung für die in der Türkei erbrachten Leistungen (Artikel 6 Absatz 3; der Passus zu Komplikationen ist Berichten zufolge vom Staatsrat außer Vollzug gesetzt) und jährliche Leistungsbewertungen durch USHAŞ. Es belegt nicht, dass ein bestimmter Arzt für einen bestimmten Eingriff qualifiziert ist, wie Ergebnis oder Preis ausfallen, dass der Inhaber dieselbe Gesellschaft ist wie die Marke, mit der Sie sprechen, dass das Zertifikat heute noch gilt, dass ein zwischengeschalteter Vermittler selbst zertifiziert ist oder wie die Regeln Ihres eigenen Landes zu Gesundheitsdaten, Versicherung und Werbung greifen.
Auch beim Wort Akkreditierung lohnt Genauigkeit. Viele türkische Krankenhäuser haben freiwillige internationale Akkreditierungen wie JCI. Das sind nützliche Signale, aber nicht das, was die Verordnung verlangt: Rechtlich nötig sind das Zertifikat plus TÜSKA-Akkreditierung oder Ministeriumszertifikat. Ein JCI-Siegel ersetzt keines von beiden.
Die Prüfung dauert kürzer als ein erstes Gespräch mit einer neuen Klinik. Machen Sie sie vor der ersten Vermittlung, dann bei jeder Vertragsverlängerung und immer dann, wenn der Partner Namen, Adresse oder Eigentümer wechselt.
Schritt eins, anfordern: Zertifikatsnummer und -datum schriftlich, den exakten Firmennamen des Inhabers, den Nachweis der TÜSKA-Akkreditierung oder des Ministeriumszertifikats, die Komplikationsversicherung für OP-Eingriffe und den Namen der verantwortlichen Person für Ihre Patienten. Schritt zwei, abgleichen: den exakten Firmennamen in der aktuellen Ministeriumsliste für den jeweiligen Einrichtungstyp finden und prüfen, ob Provinz, Adresse und Telefon passen. Bei einem Vermittler in der HealthTürkiye-Liste suchen; organisiert ein Reisebüro die Logistik, dessen Lizenz in der TÜRSAB-Suche und in der TÜRSAB-Liste widerrufener Lizenzen prüfen. Den Namen auf der Website des Partners mit dem Namen auf dem Zertifikat vergleichen. Schritt drei, festschreiben: Nummer und Datum in den Vertrag aufnehmen, den Partner verpflichten, Sie binnen weniger Tage über eine Aussetzung oder einen Widerruf zu informieren, und sich das Recht sichern, die Vermittlung dann einzustellen.
Zwei praktische Hinweise. Erstens zeigen die Ministeriumslisten Name, Provinz, Einrichtungstyp, Adresse und Telefon, aber keine Zertifikatsnummern – Sie gleichen also über den Firmennamen ab. Ketten erscheinen pro Standort, Arztpraxen unter dem Namen des Arztes. Zweitens: Fehlt ein Partner auf der Liste, ist das ein Grund zu fragen, kein Beweis für Fehlverhalten. Steht er darauf, ist das ein Grund weiterzumachen, keine Garantie. Die Listen ändern sich: Im Juli 2024 standen dort 654 Krankenhäuser und 189 medizinische Zentren, im Oktober 2026 sind es 546 und 135.
Das Zertifikat entfaltet seinen Wert erst, wenn Ihr Vertrag darauf Bezug nimmt. Die folgenden Klauseln ergeben sich unmittelbar aus der Verordnung; die kaufmännischen und Haftungsregeln ergänzt Ihre Kanzlei.
Krankenkasse und Sozialversicherungsabkommen. Die Verordnung gilt nicht für Personen, die Gesundheitsleistungen auf Grundlage eines von der Türkei geschlossenen Sozialversicherungsabkommens erhalten (Artikel 2 Absatz 2 Buchstabe ç). Deutschland hat mit der Türkei ein solches Abkommen. Wer sich in der Türkei über ein solches Abkommen behandeln lässt, fällt also nicht unter die Gesundheitstourismus-Regeln. Wer die Behandlung selbst bezahlt, kann sich ausdrücklich dafür entscheiden und fällt dann darunter (Artikel 2 Absatz 3). Ob und in welchem Umfang eine gesetzliche oder private Krankenversicherung eine geplante Behandlung in der Türkei übernimmt, klärt dieser Ratgeber nicht. Ihr Patient sollte das vor der Reise schriftlich mit seiner Kasse oder Versicherung klären.
Sprache. Ein zertifizierter Vermittler muss rund um die Uhr in mindestens zwei Fremdsprachen erreichbar sein, die Klinikabteilung muss mindestens eine fremdsprachige Person nachweisen. Welche Sprachen, legt die Verordnung nicht fest. Fragen Sie konkret, ob Deutsch abgedeckt ist – nachts, am Wochenende und auf der Station, nicht nur im Vertrieb.
Wenn Ihre Agentur außerhalb der Türkei sitzt. Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e verbietet Einrichtungen, Vermittlungsleistungen von nicht zertifizierten Personen oder Organisationen zu beziehen. Die Verordnung definiert diese Leistungen als Beratung internationaler Patienten und ihrer Begleitpersonen sowie Organisation von Einrichtung, Unterkunft, Transport und Transfers. Ob und wie das für eine Agentur gilt, die im Ausland gegründet ist und dort arbeitet, sagt der Text nicht. Die Antragsunterlagen für Vermittler – türkisches Handelsregisterblatt, türkische Sozialversicherungsmeldungen – sind auf eine türkische Gesellschaft zugeschnitten. Fragen Sie Ihren Partner daher schriftlich, wie die Zusammenarbeit aufgesetzt ist. Ein Beispiel: ob Transfer, Hotel und Dolmetscher vor Ort von einem zertifizierten Vermittler oder einem lizenzierten Reisebüro erbracht werden. Lassen Sie das Modell von einer türkischen Kanzlei prüfen; dieser Ratgeber beantwortet diese Frage nicht. Hat Ihr Partner ein Büro im DACH-Raum, muss er es im Portal gemeldet haben (Artikel 8 Absatz 5) – lassen Sie sich die Meldung zeigen.
Zertifikate sind keine Dauerplaketten. USHAŞ bewertet jede zertifizierte Einrichtung und jeden Vermittler mindestens einmal im Jahr nach fünf Leistungskriterien aus Anlage EK-2. Wer teilweise ausreichend oder unzureichend abschneidet, wird binnen drei Monaten erneut bewertet. Scheitert er wieder, wird das Zertifikat drei Monate (teilweise ausreichend) oder sechs Monate (unzureichend) ausgesetzt und danach binnen drei Monaten erneut geprüft. Ein weiteres Scheitern bedeutet Widerruf (Artikel 9).
Kontrollen sind der zweite Weg. Nach den Prüfformularen in den Anlagen EK-4 und EK-5 wird eine Tätigkeit ohne Zertifikat untersagt. Zudem wird ein Bußgeld von 5 % des Bruttoumsatzes des Vormonats verhängt, mindestens 250.000 türkische Lira (Betrag für 2025; feste Beträge steigen jedes Jahr um die amtliche Neubewertungsrate), und Strafanzeige erstattet. Bezieht eine Einrichtung Leistungen von nicht zertifizierten Vermittlern oder arbeitet ein Vermittler mit einer nicht zertifizierten Einrichtung, wird die Gesundheitstourismus-Tätigkeit drei Monate, dann sechs Monate untersagt; danach folgt der Widerruf. Unsachgemäß geführte Aufzeichnungen führen zu sechs Monaten Aussetzung, im Wiederholungsfall binnen eines Jahres zum Widerruf. Ein Jahr ohne Gesundheitstourismus-Tätigkeit führt ebenfalls zum Widerruf. Danach gibt es ein Jahr lang kein neues Zertifikat (Artikel 16).
Für türkische Partner – und für Agenturen, die wissen wollen, was ihr Partner durchlaufen hat – folgt das Verfahren den Werktagsfristen aus Artikel 5. Eine Einrichtung beantragt zuerst die Mitgliedschaft im HealthTürkiye-Portal und reicht dann über EKİP die Unterlagen aus Anlage EK-1/A ein. Ein Vermittler schickt die Unterlagen aus Anlage EK-1/B an USHAŞ. Für 2026 hat das Ministerium die Gebühr für das Zertifikat einer Gesundheitseinrichtung auf 18.604,00 türkische Lira festgesetzt.
Gesundheitseinrichtung: Die Provinz- oder Bezirksgesundheitsdirektion prüft die Unterlagen und meldet Mängel binnen 15 Werktagen; der Antragsteller hat 30 Werktage zur Behebung, sonst gilt der Antrag als abgelehnt. Vollständige Unterlagen werden vor Ort geprüft, ein positiver Befund geht binnen 15 Werktagen an das Ministerium, und das Ministerium stellt das Zertifikat binnen 15 Werktagen nach Zustimmung aus. Vermittler: USHAŞ prüft und meldet Mängel binnen 15 Werktagen; 30 Werktage zur Behebung; USHAŞ prüft vor Ort und stellt das Zertifikat binnen 15 Werktagen nach Zustimmung aus. Für den Termin der Vor-Ort-Prüfung selbst setzt die Verordnung keine Frist.
Zugelassene türkische Anbieter stellen auf Health onMESSE aus: Agenturen sehen wie es für Agenturen funktioniert und können sich kostenlos als Agentur registrieren. Türkische Kliniken finden die Seite für Aussteller und die Preise. Weitere Ratgeber zur Messe stehen in der Health-onMESSE-Ratgeberbibliothek.
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